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Heiraten in Dänemark

Heiraten in Dänemark erfreut sich wegen des unbürokratischen Prozederes großer Beliebtheit. Eine Ehe, die in dem skandinavischen Land geschlossen wurde, wird europaweit anerkannt. Für eine standesamtliche Heirat gibt es auf Wunsch Expresstermine, ohne dass eine Pflicht zur Übernachtung besteht.  

Voraussetzungen für Eheschließungen in Dänemark

Zwar ist das Heiraten in Dänemark unbürokratischer als in anderen EU-Ländern, einige Voraussetzungen müssen Bürger anderer Nationalität trotzdem erfüllen, bevor die standesamtliche Trauung vollzogen werden kann. Beide Partner müssen volljährig sein, das heißt, sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eventuell früher geschlossene Ehen müssen rechtsgültig geschieden sein, bevor man in Dänemark vor den Altar treten darf. Die zuständige Behörde kann einen Nachweis in Form einer Familienstandsbescheinigung verlangen, sofern Zweifel an den gemachten Angaben bestehen. Diese stellt in der Regel die Meldestelle am Wohnsitz aus. Die rechtsgültige Trennung von einem früheren Ehepartner sollte darüber hinaus anhand einer Scheidungsurkunde, eines Aufhebungsurteils oder einer Sterbeurkunde belegt werden können.  

Gesetz zum Verbot der Scheinehe

Am 1. Januar 2019 traten in Dänemark Gesetze in Kraft, die das Schließen von Scheinehen verhindern sollen. Heiratswillig Paare müssen ab diesem Zeitpunkt belegen, dass sie eine Beziehung miteinander eingegangen sind. Dieser Nachweis kann auf unterschiedliche Arten erbracht werden. Unter anderem werden folgende Kriterien akzeptiert, sofern sie belegt werden können:  

  • Nachweis über das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung
  • Gemeinsamer Urlaub (Beleg durch Flugtickets, Buchungsunterlagen, Einreisestempel im Pass)
  • Gemeinschaftliches Bankkonto
  • Telefonate oder Chats über Messenger-Dienste, die sich über Monate zurückverfolgen lassen (Screenshots auf dem Handy)
  • Alte Fotos mit beiden Partnern inklusive Datumsangabe
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Die Prüfung der eingereichten Unterlagen übernimmt ab 1.1.2019 nicht mehr das zuständige Standesamt, sondern die dänische Agentur für Familienrecht in Odense. Nur, wenn keine Beanstandungen bestehen, erteilt die Agentur eine Heiratslizenz. Dieses Ehefähigkeitszeugnis hat in der Regel eine Gültigkeit von vier Monaten.  

Video: Love Island: Hochzeitstourismus in Dänemark

Anforderungen an Ausweisdokumente

Wer in Dänemark heiraten will, benötigt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Ausreise noch mindestens drei Monate lang gültig sein muss. Darüber hinaus darf der Pass nicht älter als 10 Jahre sein. Sollte das Ausweisdokument eine längere Gültigkeitsdauer haben, kann es nicht für die Eheschließung genutzt werden, wenn seit dem Ausstellungsdatum bereits 10 Jahre vergangen sind. Welche Dokumente neben einem gültigen Ausweis in Form des Reisepasses noch notwendig sind, unterscheidet sich von Fall zu Fall und kommt auf die individuelle Situation an.   

Außergewöhnliche Hochzeit-Locations in Dänemark

Viele Paare wollen den Bund der Ehe in einem außergewöhnlichen Ambiente schließen. In Dänemark haben sich verschiedene Agenturen auf dieses Event spezialisiert und organisieren auf Wunsch eine passende Location für die Trauung. Gefragt sind alte Renaissance-Schlösser, die mit ihrem historischem Ambiente eine perfekte Hochzeitskulisse abgeben. Schloss Lerchenborg auf der Ostseeinsel Seeland bietet mit dem Rittersaal zusätzlich die passende Räumlichkeit für das Hochzeitsbankett. Auch der Gutshof Gördinglund in Jütland und Schloss Hvedholm Slot auf Fünen sind Hochzeit-Location mit historischem Flair. Wenn Sie von einer Hochzeit am Strand träumen, ist die Wattinsel Römö die erste Anlaufstelle in Dänemark. Ortsansässige Agenturen organisieren auf Wunsch die Feierlichkeiten und übernehmen sogar die Auswahl der Trauzeugen, sofern das heiratswillige Paar selbst keine Personen benennen kann oder will.      

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